Das Hinweisgebersystem der Popp Feinkost GmbH

Als verantwortungsvolles und verlässliches Unternehmen wollen wir uns jederzeit regelkonform verhalten – nach außen und nach innen. Damit wir diesem Anspruch gerecht werden können, ist es wichtig, von potentiellem Fehlverhalten zu erfahren und dieses abzustellen. Durch Hinweise auf Fehlverhalten können Schäden oder rechtliche Konsequenzen für uns, unsere Mitarbeiter und die Unternehmensgruppe vermieden werden.

Es ist wichtig, die Regelverstöße rechtzeitig zu erkennen, ihnen unverzüglich nachzugehen und sie zeitnah zu beheben.

Für die vertrauliche Meldung solcher Verstöße haben wir ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Das Hinweisgebersystem garantiert den höchstmöglichen Schutz von Hinweisgebern und Betroffenen.

Die Popp Feinkost GmbH hat für diese Zwecke gleich mehrere Wege geschaffen, auf denen ein Hinweis auf einen Regelverstoß mitgeteilt werden kann. Der Hinweisgeber kann somit frei wählen, auf welche Weise er die Popp Feinkost unterrichten möchte.

Damit Ihre Meldung angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass die Meldung so konkret wie möglich ist. Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen:

Wer? - Was? - Wann? - Wie? - Wo?

Es bestehen folgende Meldekanäle:

1) (Anonyme/Offene) Meldung über eine Hinweisgeber-Plattform

Sie haben die Möglichkeit, über eine internetbasierte Kommunikationsplattform Hinweise abzugeben. Das funktioniert vertraulich und geschützt. Sie entscheiden selbst, ob Sie dem Unternehmen gegenüber Ihre Identität wahren wollen oder nicht.

Wir haben den Rechtsanwalt Dr. Christian Ruhe zum Ombudsmann bestellt. Er dient als externe Anlaufstelle bei Compliance-Verstößen und ist für die Sichtung der Hinweise zuständig.

Wenn Sie einen vertraulichen Hinweis geben oder Informationen verschlüsselt übertragen möchten, dann nutzen Sie bitte unsere Hinweisgeber-Plattform.

2) Direktkontakt zum Ombudsmann

Es besteht die Möglichkeit, den Ombudsmann persönlich anzusprechen. Der Ombudsmann schützt durch seine anwaltliche Verschwiegenheitspflicht die Identität des Hinweisgebers.

Sie erreichen ihn telefonisch oder per E-Mail.

Kanzlei Dr. Koops & Partner mbB
Dr. Christian Ruhe
Marschstr. 7
49377 Vechta
Tel. 04441 / 92720 (Kanzlei)
ombudsmann@koops-partner.de


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